Prostituiertenschutzgesetz

Das neue Prostituiertenschutzgesetz soll nicht nur Prostituierte schützen, sondern legt den Prostituierten, sowie den Betreibern von Prostitutionsstätten (Bordelle, Saunaclubs, Escortagenturen usw.) auch eine Reihe von Pflichten auf. Diese Pflichten müssen seit dem 01.07.2017 in Deutschland beachtet und befolgt werden.

Es besteht die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungsamt vor der Aufnahme der Tätigkeit. Davor besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung. Diese wird beim Gesundheitsamt durchgeführt. Hiernach erhält die Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie bei der Anmeldung beim Ordnungsamt vorzulegen. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Deutsche und EU-Staaten-Angehörige benötigen hierfür nur ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Prostituierte erhält beim Ordungsamt die Anmeldebescheinigung ausgestellt, die umgangssprachlich als „Hurenpass“ bezeichnet wird. Darin sind die personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) und ein Foto enthalten. Auf Wunsch kann eine zweite bescheinigung mit Aliasnamen ausgestellt werden. Diese Anmeldebescheinigung muss die Escort Dame der Escort Agentur vorlegen, um mit dieser arbeiten zu dürfen.

Ablauf der Anmeldung:

  1. Für die gesundheitliche Beratung einen Termin beim Gesundheitsamt machen.
  • Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wahrnehmen.
  1. Für die Anmeldebescheinigung mit der Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zum Ordnungsamt gehen. Alle Bundesländer als Arbeitsort eintragen lassen.
  • Die Anmeldebescheinigung vom Ordnungsamt gilt für zwei Jahre und für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Sie muss also regelmäßig erneuert werden.
  • Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser Bescheinigung wird nicht der richtige Vor- und Nachname, sondern ein Alias (Pseudonym) aufgeführt.

Natürlich ist es etwas nervig zu den Ämtern zu müssen und ich kann verstehen, dass es unangenehm ist sich beim Amt als Escort zu outen. Im Großen und Ganzen ist es aber nicht so schlimm, wie man denkt. Das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt darf die Daten natürlich auch nicht weitergeben. Also weder die Krankenkasse, noch der Arbeitgeber bekommen die Daten. Wenn man beim Ordnungsamt angibt, dass man die Tätigkeit aufgibt werden die Daten nach 3 Monaten gelöscht.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche Folgen haben. Es können Geldbußen bis zu tausend Euro festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann die weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden. Neu ist jetzt auch die gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Kondomen. Die Prostituierte kann den Kunden also anzeigen, sollte er das Kondom einfach entfernen oder sie zu Verkehr ohne Kondom nötigen.

Vor dem Finanzamt wird man sich zukünftig nicht mehr verstecken können. Die Behörde, die die Anmeldebescheinigung ausstellt, wird das zuständige Finanzamt unverzüglich vom Inhalt der Anmeldung unterrichten. Das ist jedoch kein Grund sich nicht anzumelden, da man bei Ausübung der Prostitution ohne Anmeldung sowohl Steuerhinterziehung, wie auch eine Ordnungswidrigkeit begeht. Kontrollen bezüglich der Anmeldebescheinigung können auch sogenannte Sugardaddy Portale betreffen. Denn im Grunde bezahlen auch dort Männer Frauen für sexuelle Gegenleistungen. Es ist also eine Art der Prostitution und da viele das Geld auch nicht versteuern, ist es für den Staat doppelt interessant dort Kontrollen durchzuführen. Als Agentur hat man ebenfalls mit hohen Strafen zu rechnen, wenn man das Gesetz nicht einhält.

Willst du also als Escort innerhalb Deutschlands arbeiten, rate ich dir dringend den Schein zu beantragen.